Aktuelle Informationen
Schulattest vom Kinderarzt
Viele Eltern suchen aktuell die Praxis nach 3 Tagen Krankheit ihrer Schulkinder auf und benötigen eine Schulkrankschreibung durch den Kinderarzt. Es geht dabei oft nur um den “ Schulschein“ und meist gar nicht um die Behandlung .
Das ist nicht notwendig und belastet die Eltern und die Praxen unnötig.
Dazu der Auszug aus dem Schulgesetz – Absatz 7 – Nachträgliche Entschuldigungen bei Schulversäumnissen.
Dies zeigt, das eine schriftliche Entschuldigung durch die Eltern auch nach 3 Tagen ausreicht. Bei berechtigen Zweifeln der Schule an Ihrer persönlichen, schriftlich ausgeführten Entschuldigung für ihr Kind, kann sich die Schuldirektion direkt an unsere Praxis wenden. Wir bitten um dieses Vorgehen, um diese Praxis- bzw. Arztvorstellungen ohne Grund zu vermeiden.
https://www.berlin.de/sen/bjf/service/presse/pressearchiv-2022/pressemitteilung.1276083.php