Individuelle Gesundheitsleistungen auf Wunsch des Patienten:
Leistungen außerhalb der Erstattungspflicht der Gesetzlichen Krankenversicherung; IGeL werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Eine Erstattung durch Ihre Krankenkasse kann von Ihnen erfragt werden, wird aber nicht garantiert.
Untersuchungen
- Versorgung akut und chronisch kranker Kinder und Jugendlicher
- Durchführung aller Indikations- und Reiseimpfungen
- Vorsorgeuntersuchungen
- Ernährungsberatung, Stillberatung
- Inhalationstherapie bei Atemwegerkrankungen
- Reisemedizinische Beratung
- Erstbehandlung bei Berufsgenossenschaftlichen Fällen/ Schulunfällen
- Hör-, Seh- und Sprachtest ( Sehscreening)
- Laboruntersuchungen
Individuelle Gesundheitsleistung
- Kitabescheinigung (z.B. Gesundheitsbescheinigung)
- Schulbescheinigung (z.B. Schulunfähigkeit, Sportatteste)
- KITA-Tauglichkeitsuntersuchung
- Sport- und Wettkampftauglichkeit
- Tauglichkeit für Babyschwimmen oder Babysauna
- Sehscreening
Vorsorgeuntersuchungen
Für Kinder sind von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr bisher 11 Vorsorgeuntersuchungen kostenlos: U1 bis U9 im gelben Vorsorgeheft und außerhalb des Heftes J1 (auf einem gesonderten Dokumentationsbogen).
Untersuchung | Zeitpunkt |
U1 | direkt nach der Entbindung |
U2 | 3. bis 10. Lebenstag |
U3 | 1. Monat (4. bis 5. Lebenswoche) |
U4 | 3 Monate (3. bis 4. Lebensmonat) |
U5 | 6 Monate (6. bis 7. Monat) |
U6 | 1 Jahr (12 Monate/10. bis 12. Monat) |
U7 | 2 Jahre (21. bis 24. Monat) |
U7a | 3 Jahre (34. bis 36. Monat) |
U8 | 4 Jahre (46. bis 48. Monat) |
U9 | 51/4 Jahre (60. bis 64. Monat) |
U10 * | 7 bis 8 Jahre |
U11 * | 9 bis 10 Jahre |
J1 | 13 Jahre (12 bis 14 Jahre) |
J2 * | 16 Jahre bis 17 Jahre |
*Zusätzliche drei Gesundheitschecks empfiehlt der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte: U10, U11 und J2, doch diese erstatten noch nicht alle Krankenkassen. Bitte erkundigen Sie sich vorher bei der Krankenkasse oder fragen Sie uns.