Untersuchungen

  • Versorgung akut und chronisch kranker Kinder und Jugendlicher
  • Durchführung aller Indikations- und Reiseimpfungen
  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Ernährungsberatung, Stillberatung
  • Inhalationstherapie bei Atemwegerkrankungen
  • Reisemedizinische Beratung
  • Erstbehandlung bei Berufsgenossenschaftlichen Fällen/ Schulunfällen
  • Hör-, Seh- und Sprachtest ( Sehscreening)
  • Laboruntersuchungen

Individuelle Gesundheitsleistung

  • Kitabescheinigung (z.B. Gesundheitsbescheinigung)
  • Schulbescheinigung (z.B. Schulunfähigkeit, Sportatteste)
  • KITA-Tauglichkeitsuntersuchung
  • Sport- und Wettkampftauglichkeit
  • Tauglichkeit für Babyschwimmen oder Babysauna
  • Sehscreening

Individuelle Gesundheitsleistungen auf Wunsch des Patienten:
Leistungen außerhalb der Erstattungspflicht der Gesetzlichen Krankenversicherung; IGeL werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Eine Erstattung durch Ihre Krankenkasse kann von Ihnen erfragt werden, wird aber nicht garantiert.

Vorsorgeuntersuchungen

Für Kinder sind von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr bisher 11 Vorsorgeuntersuchungen kostenlos: U1 bis U9 im gelben Vorsorgeheft und außerhalb des Heftes J1 (auf einem gesonderten Dokumentationsbogen).

Untersuchung Zeitpunkt
U1 direkt nach der Entbindung
U2 3. bis 10. Lebenstag
U3 1. Monat (4. bis 5. Lebenswoche)
U4 3 Monate (3. bis 4. Lebensmonat)
U5 6 Monate (6. bis 7. Monat)
U6 1 Jahr (12 Monate/10. bis 12. Monat)
U7 2 Jahre (21. bis 24. Monat)
U7a 3 Jahre (34. bis 36. Monat)
U8 4 Jahre (46. bis 48. Monat)
U9 51/4 Jahre (60. bis 64. Monat)
U10 * 7 bis 8 Jahre
U11 * 9 bis 10 Jahre
J1 13 Jahre (12 bis 14 Jahre)
J2 * 16 Jahre bis 17 Jahre

*Zusätzliche drei Gesundheitschecks empfiehlt der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte: U10, U11 und J2, doch diese erstatten noch nicht alle Krankenkassen. Bitte erkundigen Sie sich vorher bei der Krankenkasse oder fragen Sie uns.